Versicherungsabwicklung

Wir als Werkstatt Ihres Vertrauens, wünschen Ihnen selbstverständlich stets eine gute und unfallfreie Fahrt. Leider hat man das Verkehrsgeschehen nicht immer zu 100 % selbst in der Hand und man wird dann schuldlos in einen Unfall verwickelt.

Auch für diesen Fall empfehlen wir uns als die Werkstatt an Ihrer Seite. Denn jetzt heißt es, überlegt das Richtige zu tun, damit am Ende der Unfallschaden ganz beseitigt ist.

Immer öfter erfahren wir, dass Versicherungen bei der Regulierung des Schadens Vorgehensweisen an den Tag legen, welche zwar auf den ersten Blick entgegenkommend scheinen, aber letztlich nur darauf abzielen, den Aufwand für die eintrittspflichtige Versicherung zu Lasten des Unfallgegners niedrig zu halten. So sollte sich ein Geschädigter vor jeglichem Kontakt und vor vollmundigen Ankündigen einer Versicherung wie etwa "Wir kümmern uns um Alles und stellen Ihnen das reparierte Auto wieder vor die Türe" in Acht nehmen.

Warum sollte die eintrittspflichtige gegnerische Versicherung sich um den Schaden an Ihrem Fahrzeug kümmern? Doch wohl nur, um daraus selbst einen Vorteil zu ziehen. Niemand schenkt einem etwas und schon gar nicht die gegnerische Versicherung. Die gegnerischen Versicherungen wollen hierdurch lediglich das Reparaturgeschehen in die Hand bekommen und am Aufwand der Schadensbehebung zu Ihren Lasten sparen.

Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Schaden aus der Hand zu geben. Ganz im Gegenteil.

- Sie bestimmen die gesamte Schadensbeseitigung.

- Sie haben das Geschehen in der Hand.

- Sie entscheiden über die Hinzuziehung eines Sachverständigen und eines Anwalts.

Die gegnerische Versicherung hat hier nichts zu bestimmen. Dennoch wird hier oft die Unerfahrenheit der Unfallbeteiligten in diesen Dingen schamlos ausgenutzt.

Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, folgende Punkte zu beachten:

1. Nehmen Sie direkt nach dem Unfall Kontakt mit uns auf.

2. Weisen Sie Anrufe und Weisungen der gegnerischen Versicherung entschieden zurück.

3. Schalten Sie immer einen Sachverständigen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.

Die Tricks der Versicherungen sind vielfältig. Sie benötigen im Fall der Fälle einen Partner an Ihrer Seite. Wir sind gerne die Werkstatt Ihres Vertrauens auch beim Unfallschaden und wünschen Ihnen vor allem: Allzeit Gute Fahrt!

 

Quelle: Kfz-Innung